Rechtliches


Durch das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) wurde die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern neu geregelt. Basis ist die Richtlinie 2003/59 EG vom 15.07.2003 (zuletzt geändert 26.11.2020).

Demnach haben Berufskraftfahrer in einem 5-Jahres-Turnus die Pflicht, eine Weiterbildung von 35 Stunden zu absolvieren. Hierzu sind Einheiten von mindestens 7 Zeitstunden erforderlich.

Es findet keine Prüfung statt.

Als Nachweis der Weiterbildung wird dem Berufskraftfahrer von der Fahrerlaubnisbehörde bei Vorlage der entsprechenden Teilnahmebescheinigungen die Schlüsselzahl 95 in den Kartenführerschein eingetragen.

Die Ziele des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes sind in der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) festgelegt.

Laut Anlage 1 BKrFQV haben die Ausbildungsstätten -zum Zwecke der Verbesserung der Verkehrssicherheit und der wirtschaftlichen Fahrweise- in der Weiterbildung folgende Kenntnisbereiche zu schulen:

1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
2. Anwendung der Vorschriften
3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

Details siehe:

Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG), Berufsqualifikationsregister (BQR)
https://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqg_2020/BKrFQG.pdf

Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV)
https://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqv_2020/BKrFQV.pdf