Prüfung Ihrer Ladungssicherungsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Ladungssicherungsmittel sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Hierzu zählen:
- Zurrgurte
- Zurrketten
- Zurrdrahtseile
- Klemmbretter
- Klemmbalken
- Sperrstangen
- Zurrgurt-Seilnetze
- Kantenschutzwinkel
Für Arbeitsmittel muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen. (§ 3 Absatz 3 und § 10 BetrSichV)
Bewährte Praxis ist, die Ladungssicherungsmittel mindestens einmal jährlich durch eine „befähigte Person“ prüfen zu lassen. Als Prüfgrundlagen dienen neben der VDI-Richtlinie die Normen DIN EN 12195-1 und 12195-2.
Die Durchführung der Prüfung und ihre Ergebnisse müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.
Sollten in Ihrem Hause Ladungssicherungsmittelprüfungen anstehen, sprechen Sie mich bitte an.